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Personalgestellung Sonderbetriebseinnahme
10.06.2014, 20:50
Beitrag: #6
RE: Personalgestellung Sonderbetriebseinnahme
(10.06.2014 20:40)showbee schrieb:  Keine SBE, wenn die A GmbH einen eigenen Geschäftsbetrieb hat; ist das so?

Nein. Es ist bei der Erfassung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben auf Ebene der GmbH darauf zu achten, in welchem Zusammenhang diese angefallen sind.

Betreffen Sie den Geschäftsbereich, der nicht im Zusammenhang mit der Beteiligung an der gewerblichen Personengesellschaft steht, sind sie logischerweise in der steuerlichen Gewinnermittlung zu erfassen.

Betreffen sie dagegen den Geschäftsbereich, der "Leistungen im weitesten Sinne" für die Personengesellschaft, an der man beteiligt ist, lautet, so sind diese ausschließlich steuerlich zu berücksichtigen auf Ebene der Personengesellschaft und werden nur mit dem Ergebnis aus der einheitlichen und gesonderten Feststellung auf Ebene der GmbH berücksichtigt.

schönen Tag noch

phönix
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RE: Personalgestellung Sonderbetriebseinnahme - phönix - 10.06.2014 20:50

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