Personalgestellung Sonderbetriebseinnahme
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10.06.2014, 20:32
Beitrag: #4
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RE: Personalgestellung Sonderbetriebseinnahme
Wenn die GmbH für die gewerbliche Personengesellschaft, an der sie beteiligt ist, Aufwendungen tätigt (zum Beispiel Personal gestellt oder andere Dienstleistungen ausführt), sind nach § 15 (1) sämtliche Einnahmen und Ausgaben in diesem Zusammenhang ausschließlich bei der KG zu erfassen und einheitlich und gesondert festzustellen. Auf Ebene der GmbH sind sämtliche Einnahmen und Ausgaben in diesem Zusammenhang weder Ertrag noch zum Betriebsausgabenabzug zugelassen. Die Zurechnung der in diesem Zusammenhang erzielten Einnahmen und Betriebsausgaben erfolgt ausschließlich über die einheitliche und gesonderte Feststellung bei der KG.
Werden hierbei formelle Fehler gemacht (zum Beispiel Erfassung der Einnahmen als Sonderbetriebseinnahmen bei der KG ohne Erfassung der damit im Zusammenhang stehenden Sonderbetriebsausgaben - Löhne, Sozialversicherungsabgaben, Lohnabrechnungskosten etc), kann es richtig teuer werden, da dann für die Betriebsausgaben der Abzug auf Ebene der GmbH versperrt ist. Andererseits ist die fehlende Erklärung von Betriebseinnahmen als Sonderbetriebseinnahmen auf Ebene der KG ein netter Fall der Steuerhinterziehung... schönen Tag noch phönix |
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Personalgestellung Sonderbetriebseinnahme - Cloud - 10.06.2014, 19:39
RE: Personalgestellung Sonderbetriebseinnahme - ecro - 10.06.2014, 19:55
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RE: Personalgestellung Sonderbetriebseinnahme - phönix - 10.06.2014 20:32
Personalgestellung Sonderbetriebseinnahme - showbee - 10.06.2014, 20:40
RE: Personalgestellung Sonderbetriebseinnahme - phönix - 10.06.2014, 20:50
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