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Personalgestellung Sonderbetriebseinnahme
10.06.2014, 19:55
Beitrag: #2
RE: Personalgestellung Sonderbetriebseinnahme
Die KG hat kein Grundvermögen, ist aber ansonsten originär gewerblich tätig, richtig? Warum ist dann eigentlich der B GF?

Warum ist das wichtig, ob es SBE sind oder halt BE bei der A? Vom Gefühl her würde ich allerdings zu SBA tendieren, kann das aber nicht begründen außer mit Niehus' Grundsatz, wonach SBE vorgeht.

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RE: Personalgestellung Sonderbetriebseinnahme - ecro - 10.06.2014 19:55

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