Das nervt das Finanzamt
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02.06.2014, 15:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.06.2014 15:49 von Petz.)
Beitrag: #95
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RE: Das nervt das Finanzamt
Bei uns in Bremen ist es jedenfalls Alltagsgeschäft, da relativ viele Stpfl in Bremen ein Einzelunternehmen (gew. oder selbständig) betreiben, aber in Niedersachsen wohnen.
§ 19 AO ist doch hier nicht relevant, sondern § 18 Abs. 1 Nr. 2 AO iVm § 180 Abs. 1 Nr. 2 b: http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__18.html http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__180.html Und daher eben die Bitte, die für alle Bundesländer gilt: Bitte gesonderte und einheitliche Feststellungen nicht bei gesonderter Feststellung eintragen, das ist bei uns ein erheblicher Unterschied wegen Gewerbekennziffern, Betriebsgröße, etc |
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