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Wiedereingliederungsmaßnahme
22.05.2014, 20:59
Beitrag: #10
RE: Wiedereingliederungsmaßnahme
(22.05.2014 18:13)Jive schrieb:  Da gehe ich mit Dir auch (jetzt) überein.

Wenn die tats. WK über dem AN-PB sind, wurde der AN-PB nicht verbraucht weil lediglich die tats. WK abgezogen worden sind.

In der folge darf der AN-PB vom Krankengeld abgezogen werden.

Das kommt halt darauf an wiehoch die tats. WK tatsächlich sind:-)

Aber dazu wurde bisher im Sachverhalt ja nix vorgetragen *zwinker*

Also, die tatsächlichen Werbungskosten sind in meinem Fall höher als der AN-PB.
Ein zusätzlicher Abzug des Pauschbetrages bei den Progressionseinkünften würde meinem steuerlichen Verständnis aber völlig zuwider laufen. Der AN-PB ist schließlich doch durch die höheren WK verbraucht worden. Ich wäre überhaupt nicht auf die Idee gekommen, ihn dennoch vom Krankengeld abzuziehen. Ich habe das Urteil des Nieders. FG allerdings auch nur überflogen. Um es in Gänze zu verstehen ist es mir heute einfach zu heißSmile.
Aber offen halten kann man solche Fälle ja mal, vielen Dank für den Hinweis.
Mir ging es hier ja eigentlich auch nur darum, ob die Werbungskosten nach §3c EStG gestrichen werden können und da sind wir uns wohl einig, dass dies falsch ist.
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RE: Wiedereingliederungsmaßnahme - Eisvogel - 22.05.2014 20:59

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