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Rechtslage?
01.04.2014, 10:52
Beitrag: #7
RE: Rechtslage?
zur Klarstellung: der Bescheid war nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen. Das Finanzamt hatte in seinem Schreiben nur angekündigt, ihn unter den Vorbehalt der Nachprüfung zu stellen. Der Steuerpflichtige hätte hierzu Stellung nehmen sollen, was aber nicht geschehen ist.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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Rechtslage? - Vorwitzig - 30.03.2014, 19:08
RE: Rechtslage? - Petz - 31.03.2014, 16:30
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