30.03.2014, 19:08
Stpfl. erklärt in seiner Steuererklärung agB. Im Folgejahr wird er hierzu eine Erstattung erhalten. Finanzamt berücksichtigt agB in dem Bescheid nicht.
Stpfl. ruft bei FA an und stellt Antrag wegen agB, aber auch wegen anderer Sachen auf Änderung.
FA antwortet in einem Schreiben: 1. die Berücksichtigung der anderen Sachen wird abgelehnt. 2. agB werden abzgl. künftiger Erstattung berücksichtigt. Wegen endgültiger Höhe wird der Bescheid unter VdN gestellt. Stpfl. soll hierzu innerhalb von 4 Wochen Stellung nehmen. Am Ende des Schreibens steht eine Rechtsbehelfsbelehrung.
Stpfl. nimmt keine Stellung. Bescheid wird vom FA auch nicht geändert.
Ein Jahr später beantragt der Stpfl. nochmals die Berücksichtigung seiner agB. FA lehnt die Berücksichtigung nunmehr ab, weil die Stellungnahmefrist von o.g. Schreiben abgelaufen sei und der Antrag auf schlichte Änderung damit bestandskräftig abgelehnt worden sei.
Was meint Ihr? Ist das richtig? Aus meiner Sicht ist über den Antrag auf schlichte Änderung bis heute nicht endgültig entschieden und das FA muss jetzt darüber entscheiden.
Stpfl. ruft bei FA an und stellt Antrag wegen agB, aber auch wegen anderer Sachen auf Änderung.
FA antwortet in einem Schreiben: 1. die Berücksichtigung der anderen Sachen wird abgelehnt. 2. agB werden abzgl. künftiger Erstattung berücksichtigt. Wegen endgültiger Höhe wird der Bescheid unter VdN gestellt. Stpfl. soll hierzu innerhalb von 4 Wochen Stellung nehmen. Am Ende des Schreibens steht eine Rechtsbehelfsbelehrung.
Stpfl. nimmt keine Stellung. Bescheid wird vom FA auch nicht geändert.
Ein Jahr später beantragt der Stpfl. nochmals die Berücksichtigung seiner agB. FA lehnt die Berücksichtigung nunmehr ab, weil die Stellungnahmefrist von o.g. Schreiben abgelaufen sei und der Antrag auf schlichte Änderung damit bestandskräftig abgelehnt worden sei.
Was meint Ihr? Ist das richtig? Aus meiner Sicht ist über den Antrag auf schlichte Änderung bis heute nicht endgültig entschieden und das FA muss jetzt darüber entscheiden.