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Rechtslage?
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31.03.2014, 20:11
Beitrag: #3
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RE: Rechtslage?
Hallo,
folgende Überlegungen von mir dazu: Durch die Ablehnung mit Rb-Belehrung sollte der Antrag auf schlichte Änderung m.E. wirksam abgelehnt worden sein. Ich verstehe den SV so, dass der VdN in dem "Schreiben" gesetzt wurde, d.h. ergänzend zum Steuerbescheid? Ist das zulässig? Ist er dann überhaupt wirksam? Sollte er wirksam sein, sollte die Bescheidänderung doch kein Problem sein. Sollte er unwirksam sein, würde ich Wiedereinsetzung beantragen, da man im Glauben war, der Bescheid sei unter VdN. Hat die Sache überhaupt Aussicht auf Erfolg? Erstattungen in Folgejahren sind doch gegenzurechnen. |
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Rechtslage? - Vorwitzig - 30.03.2014, 19:08
RE: Rechtslage? - Petz - 31.03.2014, 16:30
RE: Rechtslage? - Eisvogel - 31.03.2014 20:11
RE: Rechtslage? - Kiharu - 31.03.2014, 20:59
RE: Rechtslage? - phönix - 31.03.2014, 21:20
RE: Rechtslage? - tosch - 31.03.2014, 21:33
RE: Rechtslage? - Vorwitzig - 01.04.2014, 10:52
RE: Rechtslage? - Eisvogel - 01.04.2014, 11:20
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