Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Rechtslage?
31.03.2014, 20:11
Beitrag: #3
RE: Rechtslage?
Hallo,
folgende Überlegungen von mir dazu:
Durch die Ablehnung mit Rb-Belehrung sollte der Antrag auf schlichte Änderung m.E. wirksam abgelehnt worden sein.
Ich verstehe den SV so, dass der VdN in dem "Schreiben" gesetzt wurde, d.h. ergänzend zum Steuerbescheid? Ist das zulässig? Ist er dann überhaupt wirksam?
Sollte er wirksam sein, sollte die Bescheidänderung doch kein Problem sein. Sollte er unwirksam sein, würde ich Wiedereinsetzung beantragen, da man im Glauben war, der Bescheid sei unter VdN.
Hat die Sache überhaupt Aussicht auf Erfolg? Erstattungen in Folgejahren sind doch gegenzurechnen.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
Rechtslage? - Vorwitzig - 30.03.2014, 19:08
RE: Rechtslage? - Petz - 31.03.2014, 16:30
RE: Rechtslage? - Eisvogel - 31.03.2014 20:11
RE: Rechtslage? - Kiharu - 31.03.2014, 20:59
RE: Rechtslage? - phönix - 31.03.2014, 21:20
RE: Rechtslage? - tosch - 31.03.2014, 21:33
RE: Rechtslage? - Vorwitzig - 01.04.2014, 10:52
RE: Rechtslage? - Eisvogel - 01.04.2014, 11:20

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation