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nachträgliche Anschaffungskosten
20.01.2008, 13:34
Beitrag: #2
RE: nachträgliche Anschaffungskosten
Ich finde zu dem thema eigentlich nur Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und OFD Verfügungen i.Z.m. Gebäuden.

Wenn ich diese Grundsätze übertrage wäre eine Totalsanierung eines PKW wohl anschaffungsnaher Aufwand. Andererseits wäre der Wagen ja vor Restaurierung ja betriebsbereit.

Hat jemand neg. Erfahrung mit Oldtimern mit H- Kennzeichen im BV? Man liest gelegentlich, dass ein H- Kennzeichen eine gewerbliche Nutzung ausschließt?

Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto!
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RE: nachträgliche Anschaffungskosten - maxell - 20.01.2008 13:34

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