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Vorsteuervergütungsverfahren
18.03.2014, 12:58
Beitrag: #3
RE: Vorsteuervergütungsverfahren
Hallo,

meine Erfahrung: der Ausfuhrnachweis für einen Pkw wurde erst im folgenden Jahr vorgelegt (Fahrzeug wurde auch erst im Folgejahr ausgeführt). Die Umsatzsteuer-Sonderprüferin bestand darauf, dass die Korrektur noch im alten Jahr (zum Zeitpunkt des Verkaufs) zu berücksichtigen sei und änderte den Bescheid für das Vorjahr ...
Insofern gehe ich davon aus, dass nicht das Bundeszentralamt für Steuern erstatten muss, sondern das Finanzamt.
Ich kann mich noch dunkel erinnern, dass der EuGH entschieden hat, dass bei einer Berichtigung einer Rechnung grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Rechnungsstellung zu korrigieren sei. Damit hätte der EuGH die Zinsberechnungen zur Umsatzsteuer für den deutschen Fiskus kaputt gemacht ...

Gruss
Uwe
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RE: Vorsteuervergütungsverfahren - Uwe - 18.03.2014 12:58

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