17.03.2014, 12:17
Die USt oder besser das FA und BZSt bringen mich ins Grab.. Ich bin der Meinung das wir alles Richtig gemacht haben, aber das BZSt rund 500 Tsd. nicht zahlen will.
SV: 4. Quartal 2013 Dt. GmbH verkauft an neugegründete öster. GmbH Ware im Werte von rund 3 Mio Eur Netto. Die Ösi`s können zum Zeitpunkt der Lieferung keine ID-Nr. vorlegen, also berrechnen die Dt. auch dt. USt. Die Ware wird geliefert und bezahlt. Im Dezember erhält die Ösi-GmbH ihre Id-Nr.. Ab da erfolgen die ig-Lieferungen steuerfrei.
Im Januar stellen die Ösi`s den Vorsteuervergütungsantrag an das BZSt. Wird abgelehnt, da eine ig- Lieferung vorliegen soll. Einspruch wird ersteinmal nur negativ beantwortet, keine EE. Tenor des Schreibens, die Voraussetzungen einer IG-Lieferung sind gegeben, die Rechnungen müssen korrigiert werden.
Wir haben dieses Schreiben genommen, alles, trotz Widerspruch meinerseits, so gemacht, die Rechnungen korrigiert und beim dt. FA rund 500.Tsd Guthaben produziert. Postwendet kam die Antwort, des FA`s die Vorraussetzungen liegen nicht vor, weil zum Zeitpunkt der Lieferung, die Voraussetzungen nicht gegeben waren. (Das war auch mein Einwand gegenüber dem Mandanten).
Was nun, beide Seiten beharren auf ihren Standpunkt, das kann doch nicht sein. Hat einer eine Idee das Verfahren zu beschleunigen??
Bisher haben wir nur für Januar und Februar eine Verrechnungsstundung beim hiesigen FA beantragt und ca. 350 Tsd. nicht bezahlt M.E. aber zu Unrecht.
LG T.D.
SV: 4. Quartal 2013 Dt. GmbH verkauft an neugegründete öster. GmbH Ware im Werte von rund 3 Mio Eur Netto. Die Ösi`s können zum Zeitpunkt der Lieferung keine ID-Nr. vorlegen, also berrechnen die Dt. auch dt. USt. Die Ware wird geliefert und bezahlt. Im Dezember erhält die Ösi-GmbH ihre Id-Nr.. Ab da erfolgen die ig-Lieferungen steuerfrei.
Im Januar stellen die Ösi`s den Vorsteuervergütungsantrag an das BZSt. Wird abgelehnt, da eine ig- Lieferung vorliegen soll. Einspruch wird ersteinmal nur negativ beantwortet, keine EE. Tenor des Schreibens, die Voraussetzungen einer IG-Lieferung sind gegeben, die Rechnungen müssen korrigiert werden.
Wir haben dieses Schreiben genommen, alles, trotz Widerspruch meinerseits, so gemacht, die Rechnungen korrigiert und beim dt. FA rund 500.Tsd Guthaben produziert. Postwendet kam die Antwort, des FA`s die Vorraussetzungen liegen nicht vor, weil zum Zeitpunkt der Lieferung, die Voraussetzungen nicht gegeben waren. (Das war auch mein Einwand gegenüber dem Mandanten).
Was nun, beide Seiten beharren auf ihren Standpunkt, das kann doch nicht sein. Hat einer eine Idee das Verfahren zu beschleunigen??
Bisher haben wir nur für Januar und Februar eine Verrechnungsstundung beim hiesigen FA beantragt und ca. 350 Tsd. nicht bezahlt M.E. aber zu Unrecht.
LG T.D.