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Vorlage Mietverträge beim FA
31.01.2014, 13:13
Beitrag: #21
RE: Vorlage Mietverträge beim FA
(31.01.2014 04:41)Petz schrieb:  Erklärt doch einfach nur die Kaltmiete.
Dann braucht man auch nur die nicht umlagefähigen Kosten als WK einzutragen, das spart allen eine Menge Arbeit.

Das ist leider nicht möglich. Die Betriebskostenumlage ist zwangsläufig Bestandteil des einheitlichen (auch umsatzsteuerlichen) Entgeltes, das der Mieter für die Überlassung von Räumlichkeiten zahlt. Das wir hier einen Entgeltbestandteil haben, der als Kaltmiete fest ist und einen anderen Bestandteil, der wegen der häufig anzutreffenden Abrechnung durch den Vermieter als variabel anzusehen ist, ändert an der Grundsituation nichts. Und inhaltlich ist es ohnehin so, dass dem Mieter ausschließlich das interessiert, was von seinem Bankkonto monatlich weggeht (Bruttowarmmiete) und nicht die Aufteilung der Bruttowarmmiete auf die einzelnen Bestandteile. Dies gilt umso mehr, da der Mieter nur sehr, sehr begrenzt auf die Höhe der Betriebskostenumlage Einfluss nehmen kann, dies gilt mit Abstrichen nämlich nur noch für Wasser/Abwasser und Heizung. Alle anderen Posten fallen entweder zwangsläufig in unterschiedlicher Höhe an (von Grundsteuer über örtliche Straßenreinigungsgebühren) oder sind ausschließlich davon abhängig, wie günstig oder teuer der Vermieter die Dienstleistungen bezieht. Dies gilt im Übrigen auch für den Einkauf von Heizmaterial etc. Hier hat der Mieter keinerlei Möglichkeit, dieses auch nur in Ansätzen zu beeinflussen.

Im Übrigen würde dieses von dir vorgeschlagene System nicht funktionieren, wenn auch nur ein Monat Leerstand für eine Wohnung zu verzeichnen ist, denn ein Großteil der Betriebskosten fallen unabhängig davon an, ob die Wohnung vermietet ist oder nicht.

Und ein letzter Punkt zum Nachdenken:

Bei Zahlungsverspätungen des Mieters oder teilweisen Mietausfall, zum Beispiel im Zusammenhang mit Mietminderungen, gibt es haufenweise sich teilweise widersprechende Urteile darüber, worauf die einzelnen Zahlungen des Mieters in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt worauf angerechnet werden dürfen. Kein normaler Vermieter ist auch nur in Ansätzen dazu in der Lage, eine Aufteilung der erhaltenen Gelder auf vereinnahmte Nettokaltmiete und erhaltene Betriebskosten rechtssicher zu leisten. Insoweit wäre es viel sinnvoller, wenn die Finanzverwaltung Rückfragen zu Differenzen zwischen Betriebskostenumlage und Betriebskosten einfach auf ein Minimalmaß reduzieren könnte. Das spart dann allen eine Menge Arbeit.

Gleiches gilt für die Vielzahl von Mietverträgen, für die es nie eine Betriebskostenabrechnung gibt, weil der Vermieter im Rahmen seiner Kalkulation einen festen Betriebskostenbestandteil als Einnahme rechnet, sich aber die aufwendige (und für Laien kaum rechtssicher machbare) Betriebskostenabrechnung spart.

schönen Tag noch

phönix
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RE: Vorlage Mietverträge beim FA - phönix - 31.01.2014 13:13
Vorlage Mietverträge beim FA - limo - 31.01.2014, 12:00

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