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Grundlagenbescheid Bindungswirkung
31.01.2014, 00:42
Beitrag: #5
RE: Grundlagenbescheid Bindungswirkung
Servus,

ups. Gelesen habe ich den, aber ich hatte die zwei Jahre falsch interpretiert. Ich dachte die Prüfung müsste schon noch im letzten Jahr der Feststellungsfrist begonnen haben, damit überhaupt noch eine Änderung möglich ist und dass dann erst § 171 (10) AO greift.

Ich danke!
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RE: Grundlagenbescheid Bindungswirkung - Effenhausen - 31.01.2014 00:42

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