30.01.2014, 13:25
Hallo,
ich habe ein Fristberechnungsproblem. Irgendwie stehe ich auf der Leitung.
Ich habe einen 2006er ESt Bescheid.
Eingereicht in 2007, Bescheid in 2008.
Dazu gehöriger Grundlagenbescheid (GuE) ist ergangen in 2007.
Im September 2013 ergeht ein neuer Grundlagenbescheid (GuE) nach BP.
Bescheid von 2006 wird im Januar 2014 daraufhin geändert.
Nun habe ich gerechnet:
ESt eingereicht in 2007 + 4 Jahre: 31.12.2011
Der neue Grundlagenbescheid ergeht erst in 2013.
Geändert wurde nach § 175 (1) S. 1 Nr. 1 AO.
Hebelt die Bindungswirkung die Festsetzungsverjährung komplett aus?
Hab ich was übersehen?
Danke
ich habe ein Fristberechnungsproblem. Irgendwie stehe ich auf der Leitung.
Ich habe einen 2006er ESt Bescheid.
Eingereicht in 2007, Bescheid in 2008.
Dazu gehöriger Grundlagenbescheid (GuE) ist ergangen in 2007.
Im September 2013 ergeht ein neuer Grundlagenbescheid (GuE) nach BP.
Bescheid von 2006 wird im Januar 2014 daraufhin geändert.
Nun habe ich gerechnet:
ESt eingereicht in 2007 + 4 Jahre: 31.12.2011
Der neue Grundlagenbescheid ergeht erst in 2013.
Geändert wurde nach § 175 (1) S. 1 Nr. 1 AO.
Hebelt die Bindungswirkung die Festsetzungsverjährung komplett aus?
Hab ich was übersehen?
Danke