Steuerberater

Normale Version: Grundlagenbescheid Bindungswirkung
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Hallo,

ich habe ein Fristberechnungsproblem. Irgendwie stehe ich auf der Leitung.

Ich habe einen 2006er ESt Bescheid.
Eingereicht in 2007, Bescheid in 2008.

Dazu gehöriger Grundlagenbescheid (GuE) ist ergangen in 2007.

Im September 2013 ergeht ein neuer Grundlagenbescheid (GuE) nach BP.
Bescheid von 2006 wird im Januar 2014 daraufhin geändert.

Nun habe ich gerechnet:
ESt eingereicht in 2007 + 4 Jahre: 31.12.2011
Der neue Grundlagenbescheid ergeht erst in 2013.
Geändert wurde nach § 175 (1) S. 1 Nr. 1 AO.

Hebelt die Bindungswirkung die Festsetzungsverjährung komplett aus?

Hab ich was übersehen?

Danke
§ 171 (10) AO?
Genau der!
Jup .. hab letzten Monat sogar noch geänderte Bescheide für 1998 und 1999 bekommen für nen Mandanten ...

Hab erst nen schreck bekommen wegen dem rechtsstand..
( Da war ich grad mal mit meinem abi durch und hatte anderes Im kopf als steuern .....)
Hab dann Die Änderung lt. Bp bei Beteiligungseinkünften gelesen und für mich abgehakt .-)
Servus,

ups. Gelesen habe ich den, aber ich hatte die zwei Jahre falsch interpretiert. Ich dachte die Prüfung müsste schon noch im letzten Jahr der Feststellungsfrist begonnen haben, damit überhaupt noch eine Änderung möglich ist und dass dann erst § 171 (10) AO greift.

Ich danke!
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