Vorlage Mietverträge beim FA
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30.01.2014, 22:26
Beitrag: #10
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RE: Vorlage Mietverträge beim FA
(29.01.2014 18:02)frankts schrieb: Ständig die Rückfragen, warum vereinnahmte Umlagen niedriger wie die Ausgaben seien. Dass es bei den meisten Eigentumswohnungen nicht umlegbare Kosten (Verwalter) gibt scheint der Verwaltung unbekannt zu sein. Antworte doch ganz sachlich, dass der Grund in § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) bzw. - je nach Mietvertrag - in § 27 in Verbindung mit Anlage 3 der II. Berechnungsverordnung liegt. Das ist ganz eindeutig die Rechtsgrundlage. Einfacher ist es aber wahrscheinlich, sämtliche Wohngeldzahlungen direkt als sonstige Kosten darzustellen, denn typische Betriebskosten sind das einfach nicht. Oder Du erfasst im Einzelfall, sämtliche "Mietzahlungen" als einheitliche Bruttowarmmiete (ohne Aufteilung als Kaltmiete und Umlagen. Es gibt genügend Mietverträge, die sowieso nie eine Betriebskostenabrechnung erleben. schönen Tag noch phönix |
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