Vorlage Mietverträge beim FA
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30.01.2014, 20:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.01.2014 21:02 von Stadtkatze.)
Beitrag: #6
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RE: Vorlage Mietverträge beim FA
Wir hätten sicher Spaß miteinander. .. nur würde dir sehr schnell das Lachen vergehen.
Die Verträge gehören in die Veranlagungsakte! Da bleiben sie auch. Im Fall eines Bearbeiterwechsels werden die Akten nicht vernichtet, sondern übergeben. Also warum sollten die Verträge nicht mehr da sein. Die Verträge brauche ich nicht, weil ich einen Prüfhinweis abzuarbeiten habe, sondern weil ich den Sachverhalt prüfe! Falls du mit Betrieben Stpfl. meinst, deren Einkünfte einer Gewinneinkunftsart zuzurechnen sind, dann werden die Verträge nicht so oft angefordert, weil die Bearbeitungsgrundsätze dazu führen, dass die Mieten eine andere Gewichtung erhalten. Es sind einfach Betriebsausgaben. Das heißt allerdings nicht, dass Mietverträge nie angefordert werden. Werden dagegen Einkünfte aus V+V erzielt, gibt es da schon einiges, was zu prüfen ist. Aber letztendlich ist es nicht deine Aufgabe, den Finanzämtern aufdiktieren zu wollen, wie sie den ihnen zugedachten gesetzlichen Auftrag zu erfüllen haben. Mir ist es auch egal, welche Unterlagen du den Mandanten abverlangst, um die Steuererklärungen ordentlich zu erstellen. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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