das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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30.01.2014, 10:35
Beitrag: #340
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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
(30.01.2014 10:04)ecro schrieb: Wir haben ja allesamt kaum was anderes zu tun....Ich habe vor einer Woche eine Erinnerung für einen Mandanten wegen Abgabe der Gewerbesteuererklärung erhalten und zurückgeschickt, indem ich den vorgedruckten Text angekreuzt habe X Ich habe nicht abgegeben, weil X ich zur Abgabe nicht verpflichtet bin sowie handschriftlich ergänzt habe: § 25 Abs. 1 Nr. 1 GewStDV und bekomme heute eine weitere schriftliche Anfrage dazu: Sie geben an, dass keine Abgabe der Gewerbesteuererklärung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 GewStDv Pflicht wäre. Ist der Gewinn weniger als 24.500,00€ ? Bitte geben Sie eine Begründung an oder reichen Sie ggf. die Gewerbesteuererklärung nach. Da die übrigen Steuererklärungen samt EÜR im Dezember schon per Elster eingereicht wurden, die Zahlen also vorliegen, frage ich mich, ob das eine ABM für unterbeschäftigte StB ist. ![]() |
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