Vorsteuer aus Rechnungen die die Kommune weiterleitet
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29.01.2014, 17:42
Beitrag: #2
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RE: Vorsteuer aus Rechnungen die die Kommune weiterleitet
Definitiv kein Vorsteuerabzug. Leistungsempfänger der Leistung des Sachverständigen/Statiker o..ä. ist die Behörde, nicht der Unternehmer, der z.B. einen Verwaltungsakt der Behörde haben möchte. Damit ist § 15 (1) nicht erfüllt.
Zu Deinem Fall gab es mal in den 1980ern ein Urteil, das ich aber nicht so schnell finde. schönen Tag noch phönix |
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Nachrichten in diesem Thema |
Vorsteuer aus Rechnungen die die Kommune weiterleitet - Bogo - 29.01.2014, 16:28
RE: Vorsteuer aus Rechnungen die die Kommune weiterleitet - phönix - 29.01.2014 17:42
RE: Vorsteuer aus Rechnungen die die Kommune weiterleitet - Bogo - 29.01.2014, 17:56
RE: Vorsteuer aus Rechnungen die die Kommune weiterleitet - Jive - 29.01.2014, 19:27
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