29.01.2014, 16:28
Können Vorsteuerbeträge aus Rechnungen die eine Kommune weiterleitet in Abzug gebracht werden?
Zum Beispiel: ein Bausachverständiger wird von einer Kommune beauftragt. Der Bausachverständige schreibt seine Rechnung mit dem Ausweis der Umsatzsteuer an die Kommune. Die Kommune leitet die Rechnung weiter an den Steuerpflichtigen. Kann der Steuerpflichtige die Vorsteuer aus der Rechnung in Abzug bringen, obwohl er ja nicht Rechnungempfänger des Bausachverständigen ist?
Zum Beispiel: ein Bausachverständiger wird von einer Kommune beauftragt. Der Bausachverständige schreibt seine Rechnung mit dem Ausweis der Umsatzsteuer an die Kommune. Die Kommune leitet die Rechnung weiter an den Steuerpflichtigen. Kann der Steuerpflichtige die Vorsteuer aus der Rechnung in Abzug bringen, obwohl er ja nicht Rechnungempfänger des Bausachverständigen ist?