Steuerberater

Normale Version: Vorsteuer aus Rechnungen die die Kommune weiterleitet
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Können Vorsteuerbeträge aus Rechnungen die eine Kommune weiterleitet in Abzug gebracht werden?
Zum Beispiel: ein Bausachverständiger wird von einer Kommune beauftragt. Der Bausachverständige schreibt seine Rechnung mit dem Ausweis der Umsatzsteuer an die Kommune. Die Kommune leitet die Rechnung weiter an den Steuerpflichtigen. Kann der Steuerpflichtige die Vorsteuer aus der Rechnung in Abzug bringen, obwohl er ja nicht Rechnungempfänger des Bausachverständigen ist?
Definitiv kein Vorsteuerabzug. Leistungsempfänger der Leistung des Sachverständigen/Statiker o..ä. ist die Behörde, nicht der Unternehmer, der z.B. einen Verwaltungsakt der Behörde haben möchte. Damit ist § 15 (1) nicht erfüllt.
Zu Deinem Fall gab es mal in den 1980ern ein Urteil, das ich aber nicht so schnell finde.
vielen Dank schonmal...
Sehe ich ähnlich .. es kommt nur darauf an, wer leistender und Leistungsempfänger ist.

Ist Leistungsempfänger die Kommune scheidet ein vorsteuerabzug auch m.E: aus .!

lg, jive
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