V+V Erbengem. mit minderjährigem Kind
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23.12.2013, 09:07
Beitrag: #6
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RE: V+V Erbengem. mit minderjährigem Kind
(23.12.2013 07:55)Stadtkatze schrieb: Im Regelfall wird doch EIN Vormund bestimmt. Wenn der zum Jugendamt gehört, dann ja. Aber das passiert doch nicht ohne Mitwirkung des Vormundschaftsgerichts. Es muss Urkunden darüber geben. Dann setz beim Jugendamt an. Ok, Danke. Ich hatte so einen Fall noch nicht und die Kinder sind etwas überfordert. Daher hatte ich bisher nur die Information, dass das Jugendamt der Vertreter ist. Aber ich werde nochmal nachhaken. Danke! |
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V+V Erbengem. mit minderjährigem Kind - Effenhausen - 21.12.2013, 21:49
V+V Erbengem. mit minderjährigem Kind - Clematis - 22.12.2013, 07:18
RE: V+V Erbengem. mit minderjährigem Kind - Stadtkatze - 22.12.2013, 17:02
RE: V+V Erbengem. mit minderjährigem Kind - Effenhausen - 23.12.2013, 00:24
RE: V+V Erbengem. mit minderjährigem Kind - Stadtkatze - 23.12.2013, 07:55
RE: V+V Erbengem. mit minderjährigem Kind - Effenhausen - 23.12.2013 09:07
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