21.12.2013, 21:49
Hallo,
Folgender Fall:
Familie mit 5 Kindern mit V+V Einkünften.
Vater+Mutter+2Kinder sterben bei einem Autounfall in 2012.
Kind 3, 4 und 5 bilden Erbengemeinschaft über V+V Vermögen.
Besonderheit: Kind 5 ist noch minderjährig.
Nun möchten die Kinder die steuerlichen Erklärungen für die Jahre 2011 und 2012 (als Erben) abgeben sowie ab Bildung der Erb.Gemeinschaft ab 2012.
Die Frage ist nun:
Wer unterschreibt für das minderjährige Kind?
Die Vollmacht wurde bisher von Kind 3 und 4 unterschrieben. Kind 5 ist noch zu jung und war deswegen bei dem Termin nicht dabei.
Wie macht man das in einem solchen Falle?
Kann ich mich hier als Ergänzungspfleger bestellen lassen? (Was ich aber noch nie gemacht habe). Und wenn es gehen sollte, kann ich dann überhaupt gleichzeitig als Ergänzungspfleger von Kind 5 UND als steuerlicher Berater der Gemeinschaft tätig sein?
Gerne würde ich diesen 3 Kindern helfen, Ihre steuerlichen Pflichten zu erledigen. Hat noch jemand einen Tipp ?
Ich danke!
Folgender Fall:
Familie mit 5 Kindern mit V+V Einkünften.
Vater+Mutter+2Kinder sterben bei einem Autounfall in 2012.
Kind 3, 4 und 5 bilden Erbengemeinschaft über V+V Vermögen.
Besonderheit: Kind 5 ist noch minderjährig.
Nun möchten die Kinder die steuerlichen Erklärungen für die Jahre 2011 und 2012 (als Erben) abgeben sowie ab Bildung der Erb.Gemeinschaft ab 2012.
Die Frage ist nun:
Wer unterschreibt für das minderjährige Kind?
Die Vollmacht wurde bisher von Kind 3 und 4 unterschrieben. Kind 5 ist noch zu jung und war deswegen bei dem Termin nicht dabei.
Wie macht man das in einem solchen Falle?
Kann ich mich hier als Ergänzungspfleger bestellen lassen? (Was ich aber noch nie gemacht habe). Und wenn es gehen sollte, kann ich dann überhaupt gleichzeitig als Ergänzungspfleger von Kind 5 UND als steuerlicher Berater der Gemeinschaft tätig sein?
Gerne würde ich diesen 3 Kindern helfen, Ihre steuerlichen Pflichten zu erledigen. Hat noch jemand einen Tipp ?
Ich danke!