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V+V Erbengem. mit minderjährigem Kind
23.12.2013, 00:24
Beitrag: #4
RE: V+V Erbengem. mit minderjährigem Kind
Das Jugendamt ist dessen gesetzlicher Vertreter.
Unterschreibt mir dann jemand vom Jugendamt die Vollmacht oder wird von dort wieder jemand bestimmt?
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RE: V+V Erbengem. mit minderjährigem Kind - Effenhausen - 23.12.2013 00:24

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