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V+V Erbengem. mit minderjährigem Kind
22.12.2013, 17:02
Beitrag: #3
RE: V+V Erbengem. mit minderjährigem Kind
Es muss der Vormund Unterschreiben. Ich gehe davon aus, dass das Vormundschaftsgericht tätig war.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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RE: V+V Erbengem. mit minderjährigem Kind - Stadtkatze - 22.12.2013 17:02

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