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Auflösung Mietvertrag
07.12.2013, 11:05
Beitrag: #6
RE: Auflösung Mietvertrag
Schadenersatz sehe ich auch nicht, da muss ich auch nicht in den UStAE gucken.

1. Der (bisherige) Mieter zahlt einen Betrag dafür, aus dem Vertrag austreten zu können. Das ist ganz klassisch ein Entgelt.

2. Ein Schaden ist dem Vermieter nicht entstanden, denn er kann neu vermieten. Sofern das Objekt nicht weiter vermietbar ist, hat aber der Vermieter gleichwohl in die Auflösung des Vertrags gegen Entgelt eingewilligt.

Aus 1. folgt --> sofortiger Aufwand.

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Auflösung Mietvertrag - taxpert - 05.12.2013, 14:59
RE: Auflösung Mietvertrag - ecro - 07.12.2013 11:05

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