Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
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25.11.2013, 21:48
Beitrag: #27
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RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
(25.10.2013 12:06)Opa schrieb: Hier kannst du etwas nachlesen. Aber da ist wieder der Unterschied zw. Theorie und Praxis. Ergänzung: In Berlin haben derzeit viele Angestellte im öffentlichen Dienst von ihrem Arbeitgeber ein „Informationsschreiben“ und gleichzeitig einen vielseitigen Antrag auf Erstattung der Arbeitnehmersozialversicherungsbeiträge 2009-2012 erhalten, mit dem nun auch die Sozialversicherungsfreiheit für die VBL- Einzahlungen für die Jahre 2009-2012 beantragt werden soll, da diese aufgrund von Verlautbarungen der SV-Spitzenverbände bisher nicht umsetzbar war. Da ich heute in dieser Sache um Rat gefragt wurde, hatte ich aufgrund unserer Diskussion wenigstens schon einmal eine Grundlage, um zu wissen worum es hier überhaupt geht. Ich gebe zu: Ein normaler beliebiger Angestellter im öffentlichen Dienst ist mit der Entscheidung, welche Anträge er mit dem vielseitigen Formblatt stellen soll, völlig überfordert. Für jede Art von Versicherung sind nämlich in Größenordnungen Varianten vorstellbar, wie die zur Diskussion stehenden Geldmittel verwendet werden sollen. Nach Diskussion mit dem möglichen „Antragsteller“ haben wir dann einige Kreuze gemacht, ob das im Resultat die richtigen sind, wird sich wohl in meinem Leben nicht mehr entscheiden… schönen Tag noch phönix |
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