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Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
25.11.2013, 21:48
Beitrag: #27
RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
(25.10.2013 12:06)Opa schrieb:  Hier kannst du etwas nachlesen. Aber da ist wieder der Unterschied zw. Theorie und Praxis. Big Grin

Mal die (VBL)Kurzfassung: Bisher war es so, daß der AG dem AN einen Zuschlag gezahlt hat und dieser Zuschlag (Brutto) versteuert wurde und SV-pflichtig war.
Dann gab es aber in 2011 besagtes Urteil, daß besagter Zuschlag auch Steuer- und SV-frei gezahlt werden konnte, aber mit der Auswirkung, daß es keine Riester-Förderung mehr gab. In 2011 wurden alle AN/Vers. gefragt, welche Methode sie wollen, die Alte o. die Neue. Wer nichts getan/geantwortet hat wurde die neue Regelung angewendet. Klar der AG spart die SV-Beiträge. Ab 2012 wurde es generell so angewendet, wenn der AN/Vers. nicht direkt widersprochen hat....

Ergänzung: In Berlin haben derzeit viele Angestellte im öffentlichen Dienst von ihrem Arbeitgeber ein „Informationsschreiben“ und gleichzeitig einen vielseitigen Antrag auf Erstattung der Arbeitnehmersozialversicherungsbeiträge 2009-2012 erhalten, mit dem nun auch die Sozialversicherungsfreiheit für die VBL- Einzahlungen für die Jahre 2009-2012 beantragt werden soll, da diese aufgrund von Verlautbarungen der SV-Spitzenverbände bisher nicht umsetzbar war.

Da ich heute in dieser Sache um Rat gefragt wurde, hatte ich aufgrund unserer Diskussion wenigstens schon einmal eine Grundlage, um zu wissen worum es hier überhaupt geht. Ich gebe zu: Ein normaler beliebiger Angestellter im öffentlichen Dienst ist mit der Entscheidung, welche Anträge er mit dem vielseitigen Formblatt stellen soll, völlig überfordert. Für jede Art von Versicherung sind nämlich in Größenordnungen Varianten vorstellbar, wie die zur Diskussion stehenden Geldmittel verwendet werden sollen. Nach Diskussion mit dem möglichen „Antragsteller“ haben wir dann einige Kreuze gemacht, ob das im Resultat die richtigen sind, wird sich wohl in meinem Leben nicht mehr entscheiden…

schönen Tag noch

phönix
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RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG - phönix - 25.11.2013 21:48

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