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H 32.10 Unterstützung bed. Person
11.11.2013, 15:04
Beitrag: #4
RE: H 32.10 Unterstützung bed. Person
Zitat:Denn: die Anwendung des Progressionsvorbehalts gilt nach dem Bundesfinanzhof auch für den Sockelbetrag des Elterngeldes.
Das ist ja auch nicht strittig.

Zitat:Das die Finanzverwaltung hier bei der Unterhaltsberechnung großzügig verfährt und den Sockelbetrag nicht zu den Einkünften und Bezügen hinzuaddiert, ist rechtlich m.E. nicht haltbar.
Wieso "großzügig"? Steht doch so in den EStR drin, und an die ist das FA gebunden.
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RE: H 32.10 Unterstützung bed. Person - Opa - 11.11.2013 15:04

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