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H 32.10 Unterstützung bed. Person
11.11.2013, 13:09
Beitrag: #1
H 32.10 Unterstützung bed. Person
Hab ich etwas verschlafen, o. zum Montag noch den WE-Modus an?

Es geht um die Unterst. bed. Person, die Elterngeld erhält. Nach H 32.10 ist da nur der Sockelbetrag (300,-/150,-) als eigener Bezug anzusetzen.

Jetzt bekomm ich eine Antwort v. FA: " Ab dem VZ 2012 ist das Elterngeld in voller Höhe bei der Berechnung der eigenen EK u. Bezüge zu berücksichtigen. Der bisherige Verweis in H 33a 1 "Anrechnung eigener EK u. Bezüge" EStH auf H 32.10 EStH ist aufgrund des Wegfalls der EK- u. Bezügegrenze entfallen. Nach R 33a 1 (3) S. 4 Nr. 3 EStR sind EK und Leistungen, soweit sie dem PV unterliegen als Bezüge zu erfassen. Eine besondere Behandlung des Elterngeldes, welches n. § 32b (1) Nr. 1 j EStG dem PV unterliegt, ist nicht mehr vorgesehen."

???
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H 32.10 Unterstützung bed. Person - Opa - 11.11.2013 13:09

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