SBV bei KG
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28.12.2007, 23:14
Beitrag: #5
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RE: SBV bei KG
zaunkönig schrieb:Bei dem Darlehen handelt es sich nicht um ein Wirtschaftsgut welches dem Gesellschafter/Mitunternehmer gehört und der KG dient (Gesamthandsvermögen). SBV I vermag ich insoweit nicht zu erkennen. "...insoweit..." Das verstehe ich nicht. SBVI und Gesamtheitsvermögen schließen sich doch gegenseitig aus. Das Darlehen, das A der KG gewährt, gehört doch ihm alleine. Es dient 1A dem Zweck der KG , sprich die KG finanziert sich damit im wesntlichen. Die Zinsen, die A von der KG bekommt, sind doch gewerbliche Einkünfte im Rahmen der ges.u.einheitl. Gewinnfeststellung. Daraus ergibt sich doch - logisch gesehen -, dass die Darlehen nicht PV (dann hätte er ja Kap. Einkünfte) sondern BV sein müssen. Unabhängig von der Überlegung habe ich das heute nachmittag in einem schlauen Buch ("Besteuerung der Personengesellschaften"; den Autor hab ich grad nicht parat) im Büro nachgelesen. Hier ging es um eine GBR mit dem Ergebnis, dass die Darlehen eines Gesellschafters an die Ges. (notwendiges) SBV bei ihm seien. Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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SBV bei KG - maxell - 28.12.2007, 00:55
RE: SBV bei KG - maxell - 28.12.2007, 17:49
RE: SBV bei KG - Clematis - 28.12.2007, 18:07
RE: SBV bei KG - zaunkönig - 28.12.2007, 21:26
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