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Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
29.10.2013, 12:57
Beitrag: #23
RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
Ich bin da schmerzbefreit :-)

Mein Bruder ist anwalt und wenn da von der Versicherung weder eine elektronische Übermittlung noch eine ordnungsgemäße BEscheinigung kommt
setzt mein Bruder denen eine Frist mit dem hinweis, dass die Kosten für das Einspruchsverfahren sowie ein eventuelles Klageverfahren aufgrund der Pflichtverletzung der Versicherung vermutlich selbstverständlich auch von denen im Wege des Schadensersatzes übernommen werden.

Das fruchtet dann meist den Vorgang erheblich zu beschleunigen ^^

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG - Jive - 29.10.2013 12:57

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