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Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
28.10.2013, 18:10 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.10.2013 18:10 von meyer.)
Beitrag: #21
RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
Die Mitteilung nach § 92 EStG muss aber lt. Gesetz enthalten: "die Bestätigung der durch den Anbieter erfolgten Datenübermittlung an die zentrale Stelle im Fall des § 10a Absatz 5 Satz 1."

Insofern hat sollte dieser zumindest bei der Sachverhaltsklärung eine wichtige Rolle zukommen.
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RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG - meyer - 28.10.2013 18:10

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