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Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
28.10.2013, 16:28
Beitrag: #20
RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
Zitat:Zu § 10a EStG: Der sieht schlichtweg keine Papierbescheinigungen mehr vor, daher kann es m. E. auch keine offiziellen Bescheinigungen nach § 10a EStG mehr geben. Ich meine auch, dass es mindestens eine Versicherung gibt, die sowas noch schickt, das ist dann aber aus meiner Sicht nur ein Service in Anlehnung an die frühere Rechtslage und keine gesetzlich vorgeschriebene Bescheinigung.
Ja, hab ich ja auch so geschrieben.

Die Bescheinigung n. § 92 wird nicht anerkannt, das ist auch klar.

Und Überraschungen diesbzgl. ... erlebe ich tgl.
Hatte jetzt ein Lehrerin, seit 2004 Riester-Rente, noch nie Zulagenantrag gestellt. ...
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RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG - Opa - 28.10.2013 16:28

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