Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
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28.10.2013, 11:15
Beitrag: #17
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RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
Ich geb Dir Recht. Spaß macht es sicher keinen. Glaub mir, dem Finanzamt macht es auch keinen Spaß, vor allem das Faktum, dass Riester "ohne Rücksprache" ausgesteuert wird, wenn keine eDaten abrufbar sind.
Ich tröste mich immer mit dem Gedanken, dass es beim eLohn damals auch so war. Keine Ahnung wie lange das ging, bis es wirklich bei jedem AG geklappt hat. Problem ist halt nur, dass wir gerade zu viele Baustellen im "e" Bereich haben. In einem anderen Post wurde das Thema "Rente und KV rechnen auf" angesprochen. Unser "e" Problem ist, dass die Rente korrigierte eDaten verschickt. Die KV aber nicht. Da kommen die tollsten Dinge bei heraus. Die Beiträge zu KV und PV sind auch ganz nett, aber der Großteil der Datensätze erfordert manuelle Nacharbeit, weil sie nicht passen. Seit Oktober sind die meisten Stpfl. eh aus dem Häuschen weil ihre AG das erste Mal die ElStAM abgerufen haben. Das Mitteilungsschreiben der ElStAM von vor zwei Jahren hat jeder unbeachtet in den Müll geworfen und deshalb wird jetzt zu viel Lohnsteuer einbehalten. Die letzten Sätze betreffen zwar andere Themen, aber das Problem ist dasselbe. Der Gesetzgeber ging mit der Zeit und die elektronische Übermittlung ist das Wunderding. Es wird dauern; nach der Einführung jedes "e"-Verfahrens dauerte es mindestens 1-2 Jahre bis alles funktionierte und erst dann wird es als Verbesserung empfunden. Was bedeutet es für uns und unsere Kunden? Ruhig Blut, tief durchatmen und vorwärts stürmen für Herr und Land, denn was anderes bleibt uns eh nicht. »Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.« |
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