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Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
28.10.2013, 10:31
Beitrag: #16
RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
Zitat:Ebenfalls laut Aussage eines Versicherungsvertreters haben in seiner Versicherung die Vertreter die Möglichkeit eine erneute Übermittlung anzustoßen, da das Problem bekannt ist.
Das ist ja richtig. Nur merke ich erst, daß keine Übertragung vorliegt, wenn ich den Bescheid in der Hand halte.
- Dann Einspruch einlegen.
- Versicherung anschreiben, daß sie nochmal übermitteln sollen.
- Auf Rückmeldung der Vers. warten.
- FA anschreiben, daß nochmal übermittelt wurde. ...

Und das bei ?...zig Fällen, das macht keinen Spass.
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RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG - Opa - 28.10.2013 10:31

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