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Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
28.10.2013, 09:35
Beitrag: #15
RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
Das alte Problem mit der Bekanntgabe. Wenn das FA sagt, die Bescheinigung ist nicht da, dann ist die Bescheinigung nicht da. Den Zugang hat immer der Zusteller nachzuweisen.

Wenn die Mitteilung von der ZfA zurückgewiesen wurde, dann taucht die im System mit "zurückgewiesen" und einem Fehlercode auf. Nur laut Aussage einiger Versicherungsvertreter sieht man die Zurückweisung erst, wenn man den Übermittlungsstatus prüft. Das ist dann aber kein Verwaltungsproblem, sondern die Pflicht zur Sorgfalt bei der Übermittlung liegt bei der Versicherung.


Ebenfalls laut Aussage eines Versicherungsvertreters haben in seiner Versicherung die Vertreter die Möglichkeit eine erneute Übermittlung anzustoßen, da das Problem bekannt ist.

»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
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RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG - Meandor - 28.10.2013 09:35

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