Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
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26.10.2013, 19:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.10.2013 19:38 von Opa.)
Beitrag: #14
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RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
...aber genau das erlebe (fast) täglich.
Zitat:10a Bescheinigungen werden noch ausgestelltWer macht das denn noch? Ab dem VZ 2012 ist das keine Pflicht mehr. Und wie gesagt, ich kenne nur eine Vers. die dies noch freiwillig macht, und bisher hat kein FA (wenn ich die 10a hätte) diese anerkannt. Das Gesetz geht von einer elektronischen Übermittlung aus. Ich hab auch schon versucht Versicherungen um eine 10a Bescheinigung zu bitten. Das wird grundsätzlich abgelehnt, da angeblich alles elektronisch übertragen wird. Auch wenn es nicht erfolgte. |
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