Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
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26.10.2013, 19:25
Beitrag: #13
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RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
10a Bescheinigungen werden noch ausgestellt, und wenn mir eine vorgelegt wird unterstelle ich bestimmt nicht, dass die gefälscht ist. Das ist ja wohl absolut grenzwertig!
Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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