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Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
26.10.2013, 17:31
Beitrag: #11
RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
Zitat:Selbstverständlich wird eine Papierbescheinigung akzeptiert. Es muss aber die 10a-Bescheinigung sein.
Vergiß es. Erstens werden keine 10a Bescheinigungen mehr ausgestellt und selbst wenn (Ich habe nur eine Versicherung gesehen, die es noch macht) wird auch diese definitiv von den hiesigen FAs abgelehnt. O-Ton: "Die könnten ja gefälscht sein."
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RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG - Opa - 26.10.2013 17:31

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