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Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
26.10.2013, 10:04
Beitrag: #9
RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
Es ist mir bzw. dem Mandanten doch völlig egal wo der Fehler liegt und wer daran schuld ist. Das FA sagt es liegen keine Daten vor und der Versicherer sagt, daß alles ordnungsgemäß übermittelt wurde. Wie soll ich jetzt herausfinden wo der Fehler liegt? Also wird man zum Spielball.
Wenn der Staat so etwas wie Riester einführt und sagt es werden keine Papierbescheinigungen mehr akzeptiert, dann muss er für eine "Infrastruktur" sorgen, daß dies elektronisch möglich und einsehbar (kontrollierbar) ist.
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RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG - Opa - 26.10.2013 10:04

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