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Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
26.10.2013, 02:47
Beitrag: #8
RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
(25.10.2013 09:32)Opa schrieb:  Ohne elektronische Meldung lehnt das FA kategorisch ab. Der Stpfl./Versicherte wird hier zum Spielball zw. FA und Vers.

Zu allererst tut es mir leid für den Steuerpflichtigen, aber er wird nicht zum Spielball.

Das Finanzamt weißt ihn darauf hin, dass ohne die eDaten keine Abzugsfähigkeit gegeben ist. Das ist keine Idee des FA, sondern des Gesetzgebers. Und auch der Versicherer weiß das.

Für Probleme bei der Übermittlung die durch die Infrastruktur des Staates verursacht sind, hätte ich auch noch Verständnis, aber wenn Bescheinigungen nicht übermittelt werden können, weil die Angaben des Versicherers fehlerhaft oder unvollständig sind, dann liegt der schwarze Peter beim Versicherer bzw. dessen Mitarbeiter.

»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
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RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG - Meandor - 26.10.2013 02:47

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