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Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
25.10.2013, 09:32 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.10.2013 09:33 von Opa.)
Beitrag: #3
RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
Mit dieser Sch... schlag ich mich in jedem 2. Fall rum.
Aber das haben wir hier wohl schon öfter diskutiert.

Ohne elektronische Meldung lehnt das FA kategorisch ab. Der Stpfl./Versicherte wird hier zum Spielball zw. FA und Vers.

VBL und auch ZVK setzen dem noch eine Krone auf. Viele AN wissen gar nicht, daß sie eine "Riester"Rente haben, weil es eine Pflicht-Vers. ist und der AG die Beiträge zahlt. Durch das SV-Urteil werden die VBL Renten nun aber oft Steuer- u. SV-Frei gestellt, mit der Folge:
Es ist keine "Riester"Rente mehr. Hier sieht fast keiner mehr durch.

Wenn mich ein Mandant fragt, ob Riester Sinn macht: Ich bleib bei meiner Meinung NEIN. Der Riester gehört in den Knast.
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RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG - Opa - 25.10.2013 09:32

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