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Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
25.10.2013, 05:12
Beitrag: #2
RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
Theoretisch ja, praktisch nein.

Das FA bekommt jährlich eine Liste von der Deutschen Rentenversicherung Bund, nämlich in den Fällen, wo die Veranlagung nicht mit dem Datensatz der DRB übereinstimmt. Ggfs. sind die Steuerbescheide zu korrigieren.

Diese Datensätze müssen zwingend übereinstimmen.
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RE: Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG - Petz - 25.10.2013 05:12

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