Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
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24.10.2013, 22:48
Beitrag: #1
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Nachweis von Aufwendungen gemäß § 10a EStG
In einem aktuellen Fall habe ich für 2012 die Situation, dass das Finanzamt die Altersvorsorgebeiträge gemäß § 10a EStG nicht zum Abzug zugelassen hat, da wieder einmal der Datensatz gefehlt hat oder nicht auffindbar war. Ich habe daraufhin dem Finanzamt den vom Anbieter (hier VBL Karlsruhe) erstellten Kontoauszug 2012 zur Verfügung gestellt, diesen hatte der Mandant jedenfalls von der VBL erhalten.
Das Finanzamt möchte immer noch nicht antragsgemäß veranlagen und wünscht sich unbedingt einen Datensatz oder die Ersatzbescheinigung gemäß Vordruck laut BMF, 18.8.2011, IV C 3 - S 2222/09/10057 :003. Bestehenden denn keine Möglichkeiten, auch außerhalb des Vordrucks mal etwas zu akzeptieren? schönen Tag noch phönix |
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