Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
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28.12.2007, 11:10
Beitrag: #6
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RE: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Jetzt mal fernab von Urteilen und Gesetzen:
Ich bin davon selbst betroffen, lebe ich doch in Schande mit einer Frau und unserem gemeinsamen Kind (3 Jahre) zusammen. Das finanzielle Ergebnis ist: - Gehalt der Frau ist seit Geburt des Kindes : 0,00 - da sie vorher über der Beitragsbem.grenze verdiente: keine ges. KV-Pflicht, somit keine KV ab geburt. Also: nach geburt privat krankenversichern (auch das Kind). Das Ganze bei Einkünfte: 0,00 - Erziehungsgeld gibt es keines. VJ Einkommen war zu hoch (Grenze: 12.000,00) - Splittingtabelle kommt bei mir nicht zur Anwendung - Entlastungsbetrag auch nicht. Von den sonstigen Kosten, die so ein Kind mit sich bringt, red. ich mal gar nicht. Alles zum "Schutz" der Ehe. Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - Hans-Christian - 05.12.2007, 14:22
RE: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - Opa - 05.12.2007, 14:34
RE: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - Hans-Christian - 05.12.2007, 22:17
RE: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - Lemgun - 10.12.2007, 22:37
RE: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - Hans-Christian - 10.12.2007, 23:02
RE: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - maxell - 28.12.2007 11:10
RE: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - Hans-Christian - 28.12.2007, 11:48
RE: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - maxell - 28.12.2007, 15:54
RE: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - Hans-Christian - 28.12.2007, 16:08
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