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Vorläufigkeitsvermerk & Gewinnerzielungsabsicht
22.10.2013, 06:29 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.10.2013 08:41 von Meandor.)
Beitrag: #18
RE: Vorläufigkeitsvermerk & Gewinnerzielungsabsicht
(21.10.2013 21:05)Fisherman72 schrieb:  Mein Einspruch ist statthaft und zulässig und allenfalls unbegründet, weil das FA eben so tickt, wie es tickt.

Aber, man soll seine Zeit und Energie nicht für das Verfechten von sekundären Prinzipien vergeuden.

Ich schließe mich ECRO an. Bei mir wurde ebenfalls gelehrt, dass Einsprüche gegen unselbständige Bestimmungen unzulässig sind mangels Beschwer.

Wenn das Finanzamt irgendwann mal den Bescheid ändern will, dann wäre Dein Einspruch zulässig und begründet.

Was sind bei Dir sekundäre Prinzipien? Das formale Steuerrecht als Ganzes?

»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
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RE: Vorläufigkeitsvermerk & Gewinnerzielungsabsicht - Meandor - 22.10.2013 06:29

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