Vorläufigkeitsvermerk & Gewinnerzielungsabsicht
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22.10.2013, 05:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.10.2013 05:10 von Stadtkatze.)
Beitrag: #17
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AW: RE: Vorläufigkeitsvermerk & Gewinnerzielungsabsicht
(21.10.2013 23:46)Fisherman72 schrieb: ... Hier geht es um Ertragsteuern. ... Selten so gelacht - danke! Da bekommt doch der Begriff "vergebliche Aufwendungen" eine ganz andere Bedeutung. Daran wird niemand einen Zweifel haben, wenn du das Argument aus dem obigen Zitat anführst. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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