Vorläufigkeitsvermerk & Gewinnerzielungsabsicht
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21.10.2013, 23:46
Beitrag: #15
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RE: Vorläufigkeitsvermerk & Gewinnerzielungsabsicht
@Stadtkatze: Ich verstehe Deinen Beitrag als Polemik. Was bedeutet für Dich "verfahrensrechtlich nachlegen"? Hier geht es um Ertragsteuern. Dein Beitrag ist leider völlig wertlos. Trage doch bitte etwas zum Thema bei. Und mit "...gibt immer Spaß für mich!" meinst Du vielleicht Rechtsbeugung? Oder willst Du damit "diesen Steuerberatern" zeigen, wo der Hammer hängt? Verzeih´, aber das Beamtenklischee wird von Dir hier gerade frisch renoviert. ;-)
@Petz: Ich verstehe den Beruf dann eben "etwas" anders. Wir haben keine Rücksicht auf das Wohlbefinden von Beamten zu nehmen. Das Interesse des Mandanten steht im Mittelpunkt. Ob es Stadtkatze oder anderen in der Behörde gefällt oder nicht, ist nicht von Belang. Bei bestimmten Anlässen sind Verhandlungen zu führen und Verhandlungspielräume auszuloten. Das ist klar. Es macht auch keinen Sinn, ein Verfahren anzustrengen, wenn es absolut "klar" ist, dass hieraus kein Nutzen erwachsen kann. Das ist dann wirklich unnötig. Das bezeichne ich mal als "Spiegelfechterei". Viel Wind um nichts. Aber da wo eine Rechtsfrage im Raum steht, die mit einer reellen Erfolgswahrscheinlichkeit versehen ist, dort IST dann auch zu handeln. Jedenfalls entscheiden das dann nicht wir, sondern der Mandant. Ob sich darüber dann ein Beamter ärgert oder nicht ärgert, weil er dadurch dann Arbeit hat...? Unwichtig. Trotzdem vielen Dank für den Austausch. "Ich kann, weil ich will, was ich muss." |
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