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500 Euro-Grenze bei Bauleistungen
09.10.2013, 14:38
Beitrag: #5
RE: 500 Euro-Grenze bei Bauleistungen
(09.10.2013 13:34)ecro schrieb:  Klar als 13b.

Aber am Ende ist es doch das Problem des Leistenden.

Nö!

Hier greift doch dann sicherlich A 13b.8 UStAE (Vereinfachungsregel), weil sich beide darüber einig waren.

Ciao Dragon
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RE: 500 Euro-Grenze bei Bauleistungen - Dragon - 09.10.2013 14:38

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