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Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung
08.10.2013, 10:08 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.10.2013 10:11 von Meandor.)
Beitrag: #10
RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung
(07.10.2013 14:11)frankts schrieb:  Na ja einfach gedacht - eine steuerfreie Einnahme wird ersetzt und das kostet den Arbeitnehmer jetzt Steuern - klingt für mich nicht logisch.

Wie kommst Du auf den Trichter, dass der Lohn für eine geringfügige Beschäftigung steuerfrei wäre? Der Lohn steht nicht in § 3 EStG und ist daher auch nicht steuerfrei. Lediglich die Steuer darauf wird nach § 40a Abs. 2 EStG pauschal erhoben und daher kommen die Einnahmen bei einer Veranlagung nicht zum Ansatz ( § 40a Abs. 5 i.V.m. § 40 Abs. 3 EStG).

Das Insolvenzgeld ersetzt also keine steuerfreie Einnahmen und daher ist der Ansatz mit dem Progressionsvorbehalt auch nur logisch.

Zudem steht in § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) EStG "Insolvenzgeld" und daher ist die Sache damit eigentlich erledigt.

»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
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RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung - Meandor - 08.10.2013 10:08

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