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Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung
07.10.2013, 20:14 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.10.2013 20:14 von Jive.)
Beitrag: #8
RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung
na.. dann schau dir mal das urteil an :-)

Niedersächsisches FG, Urteil v. 14.2.2012, 12 K 6/11

Ungenutzer Werbungskostenpauschbetrag kann beim elterngeld abgezogen werden :-)

hab schon 3 einsprüche mit ruhen des Verfahrns laufen derzeit.
Revision des FA ist anhängig.

Da lohnt es sich schon auch WK unter dem WKPB zu erklären...

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung - Jive - 07.10.2013 20:14

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