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Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung
07.10.2013, 15:24
Beitrag: #7
RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung
(07.10.2013 14:55)Uwe schrieb:  Hallo,
...
Auf der anderen Seite darfst Du doch "Werbungskosten" dagegensetzen. Wie sieht es aus mit dem Werbungskostenpauschbetrag? Kann dieser nicht noch berücksichtigt werden?
Denn der Minijobber dürfte höchstens 1.200 Euro Insolvenzgeld erhalten haben ...

Hat aber leider noch Lohnsteuerkarteneinkünfte!
Sonstige WK - Fehlanzeige!

frankts

frankts

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RE: Insolvenzgeld bei geringfügiger Beschäftigung - frankts - 07.10.2013 15:24

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